Vereinbarung über Gelegenheitsvermittlung

– Partnervertrag –

Zwischen

Natural Destinations Africa (Pty) Ltd.

Teinert Straße 2

Windhoek, NAMIBIA

(nachfolgend „Natural Destinations“)

Und

dem jeweiligen Natural Destinations-Partner (ND-Partner),

der sich im Natural Destinations Partnerprogramm als Vermarktungspartner registriert hat

(nachfolgend „ND Vermarktungspartner“)

 

Vorbemerkung

Natural Destinations ist ein unabhängiger Reiseveranstalter mit Firmensitz in Windhoek, Namibia. Die von Natural Destinations erstellten Reisepakete führen vornehmlich zu Zielen, bei welchen die unberührte Natur als einer der Hauptreiseanreize gilt. Dazu zählen Reiseziele im südlichen und östlichen Afrika, den Inseln im Indischen Ozean und weiteren weltweiten Zielen, welche im Laufe der Zeit von Natural Destinations angeboten werden.

Der ND Vermarktungspartner ist bereit, die von Natural Destinations angebotenen Reiseleistungen bei Gelegenheit gegenüber Dritten zu bewerben und diese als Kunden für Natural Destinations zu gewinnen. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen. Zum Beispiel durch persönliche Ansprache, die Verlinkung auf die Webseite von Natural Destinations aus dem Kontext der eigenen Web- oder Intranetseite oder über die Versendung persönlicher Einladungen. Hierfür erhält er im Erfolgsfall (d.h. bei Zustandekommen eines entgeltlichen Reisevertrages) eine Provision.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:

1. Gegenstand der Vereinbarung

1.1 Gegenstand dieser Vereinbarung ist die gelegentliche Vermittlung von Vertragsabschlüssen über die Buchung von Natural Destinations angebotenen Reiseleistungen durch den ND Vermarktungspartner gegen Zahlung einer Erfolgsprovision.

1.2 Der ND Vermarktungspartner wird für Natural Destinations als Gelegenheitsvermittler auf nicht-exklusiver Basis tätig. Er ist nicht verpflichtet, für Natural Destinations tätig zu werden und die von Natural Destinations angebotenen Reiseleistungen aktiv zu bewerben; jegliche Werbe- bzw. Vermittlungstätigkeit erfolgt auf freiwilliger Basis.

1.3 Die Tätigkeit des ND Vermarktungspartners unter diesem Vertrag ist darauf beschränkt, von Natural Destinations angebotene Reiseleistungen entweder per Verbreitung über einen statischen Link (z.B. in einem E-Mail-Newsletter oder über Einbindung auf einer Website) oder über die Versendung persönlicher Einladungen über den Dienst zu bewerben und/oder über persönliche Weiterempfehlungen unter Vergabe eines persönlichen ND Partner-Codes. Ansonsten ist er in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei.

1.4 Der ND Vermarktungspartner hat die sich aus diesem Vertrag ergebenden Aufgaben grundsätzlich persönlich wahrzunehmen. Er ist berechtigt, sich zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung der Mitwirkung von Hilfspersonen als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Auswahl, Anleitung, Überwachung und insbesondere Betreuung dieser Hilfspersonen obliegt allein dem ND Vermarktungspartner. Einer gesonderten Zustimmung von Natural Destinations bedarf es nicht. Der ND Vermarktungspartner hat von ihm hinzugezogenen Hilfspersonen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits nicht ohne sein Wissen und seine Zustimmung weitere Hilfspersonen einzusetzen. Der ND Vermarktungspartner unterrichtet Natural Destinations regelmäßig darüber, ob und ggf. welche Hilfspersonen er zur Erfüllung seiner aus diesem Vertrage resultierenden Pflichten einsetzt.

1.5 Reiseleistungen werden ausschließlich von Natural Destinations gebucht. Der ND Vermarktungspartner ist nicht berechtigt, Buchungen von Reiseleistungen und Willenserklärungen im Namen von Natural Destinations abzugeben oder als Vertreter, Agent oder Personalberater von Natural Destinations aufzutreten.

1.6 Natural Destinations behält sich vor, vermittelte Kunden abzulehnen, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit oder sonstige berechtigte Gründe zur Ablehnung des Reisevertrages mit dem jeweiligen Kunden bestehen. Natural Destinations wird den ND Vermarktungspartner über die Ablehnungsgründe informieren

 

2. Vergütung

2.1 Für jeden entgeltlichen Reisevertrag zwischen Natural Destinations und einem Neukunden über die Erbringung von Reiseleistungen (verbindliche Reisebuchung), der auf seine Vermittlung zustande gekommen ist, erhält der ND Vermarktungspartner eine Provision nach Maßgabe von Anlage 1 zu dieser Vereinbarung in der jeweils gültigen Fassung.

2.2 Eine Provision ist nur geschuldet, wenn der Vertrag nachweislich über ein vom ND Vermarktungspartner eingesetztes Werbemittel zustande gekommen ist. Das Tracking erfolgt über einen durch Natural Destinations generierten persönlichen ND Partner-Code mit jeweils spezifischer Laufzeit.

2.3 Der Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der vermittelte Kunde seinerseits Natural Destinations für gebuchte Reiseleistungen vollständig bezahlt hat.

2.4 Natural Destinations wird dem ND Vermarktungspartner innerhalb von zwei Wochen nach Ende eines Kalenderquartals eine Übersicht, über die durch seine Vermittlung in dem betreffenden Quartal zustande gekommenen Geschäfte und die in dem betreffenden Quartal insgesamt verdiente Provision übermitteln. Der ND Vermarktungspartner ist verpflichtet, diese Übersicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu prüfen.

2.5 Der ND Vermarktungspartner stellt Natural Destinations nach Erhalt der Übersicht eine Rechnung. Die Zahlung der Provision erfolgt auf das vom ND Vermarktungspartner angegebene Konto spätestens 30 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung.

 

3. Pflichten des ND Vermarktungspartners

3.1 Der ND Vermarktungspartner ist verpflichtet, stets die Interessen von Natural Destinations zu wahren und die ihm obliegende Verpflichtung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuüben. Entsprechendes gilt auch für die vom ND Vermarktungspartner herangezogenen Hilfspersonen.

3.2 Der ND Vermarktungspartner wird ausschließlich die von Natural Destinations zur Verfügung gestellten Werbemittel für seine Tätigkeit verwenden. Er verpflichtet sich, im Rahmen der Bewerbung der von Natural Destinations angebotenen Reiseleistungen die gesetzlichen Vorschriften im Land des Firmensitzes von Natural Destinations (Namibia), sowie im Land des Wohnsitzes/Arbeitsplatzes vom ND Vermarktungspartner zu beachten. Insbesondere verpflichtet er sich, Folgendes zu unterlassen:

3.2.1 unverlangte E-Mail-Werbung zu versenden oder Spamming zu betreiben;
3.2.2 Die von Natural Destinations angebotenen Reiseleistungen auf Websites oder sonst im Zusammenhang mit Inhalten zu bewerben, die gesetzeswidrig oder geeignet sind, den Ruf von Natural Destinations zu beeinträchtigen; dazu zählen insbesondere verleumderische, diffamierende, obszöne, pornografische, beleidigende, gewaltverherrlichende, mit Vorurteilen behaftete oder hassorientierte sowie extremistische Inhalte.
3.2.3 andere irrezuführen.

3.3 Der ND Vermarktungspartner stellt Natural Destinations von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese durch eine Verletzung seiner Pflichten und Obliegenheiten als ND Vermarktungspartner verursacht wurden, und ist verpflichtet, Natural Destinations den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

3.4 Für die Versteuerung seiner Einkünfte ist der ND Vermarktungspartner selbst verantwortlich.

 

4. Rechtseinräumung

4.1 Natural Destinations räumt dem ND Vermarktungspartner zum Zwecke der vertragsgegenständlichen Vermittlungstätigkeit das nicht-exklusive, nicht-übertragbare und widerrufliche Recht ein, die Marken, Logos, Warenzeichen und Firmenbezeichnungen (nachfolgend „Kennzeichen“ genannt) von Natural Destinations im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit und der Bewerbung der von Natural Destinations angebotenen Reiseleistungen zu nutzen. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.

4.2 Natural Destinations ist berechtigt, das unter 4.1 eingeräumte Recht durch Verwendungsregeln genauer zu spezifizieren und damit eventuell auch einzuschränken. Natural Destinations ist hierzu einseitig berechtigt und Bedarf nicht der Zustimmung des Vertragspartners. Natural Destinations verpflichtet sich hierbei, nur für alle Vertragspartner identische Regeln festzulegen. Dabei kann Natural Destinations nach transparent definierten Kriterien Vertragspartner in Gruppen unterscheiden und die Verwendungsregeln für Gruppen spezifisch ausdifferenzieren.

 

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien haben das Recht, die Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

5.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der ND Vermarktungspartner andere als die vertraglich vereinbarten Werbemittel einsetzt oder gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 3.2 dieser Vereinbarung verstößt.

 

6. Vertraulichkeit

6.1 Die Parteien werden über den Inhalt und die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere die Höhe der Gegenleistungen, Stillschweigen bewahren und keine solchen Informationen an Dritte weitergeben.

6.2 Der ND Vermarktungspartner darf ihm bekannt werdende Geschäfts- oder Vertriebsgeheimnisse von Natural Destinations weder während noch nach der Laufzeit dieses Vertrages weiter verwerten oder Dritten mitteilen.

6.3 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Kunden, die dem ND Vermarktungspartner anvertraut oder durch seine Tätigkeit bekannt werden, hat er – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – ebenfalls vertraulich zu behandeln.

 

7. Wettbewerbsverbot

7.1 Dem ND Vermarktungspartner ist es nicht gestattet, die Vertretung von anderen Unternehmern zu übernehmen, die Reiseleistungen anbieten oder vertreiben, welchen denen Natural Destinations gleich oder gleichartig sind. Weiterhin ist ihm untersagt, sich an der Entwicklung, Erstellung oder dem Vertrieb solcher Reiseleistungen direkt oder indirekt zu beteiligen sowie derartige Unternehmen in sonstiger Weise zu fördern oder zu unterstützen. Hiervon ausgenommen sind solche Aktivitäten, welche mit Natural Destinations abgestimmt und schriftlich bestätigt sind und Natural Destinations im unternehmerischen Sinne zu Gute kommen.

7.2 Dem ND Vermarktungspartner ist weiterhin untersagt, Werbemaßnahmen in den Medien vorzunehmen, in welchen Natural Destinations bereits für ihre Produkte, Waren oder Dienstleistungen wirbt. Hiervon ausgenommen sind solche Aktivitäten und Werbemaßnahmen, die mit Natural Destinations abgestimmt sind und Natural Destinations zu Gute kommen.

 

8. Sonstiges

8.1 Ist oder wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung nicht. Die Unwirksame Klausel soll durch eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Klausel ersetzt werden. Gleiches gilt für eine Vereinbarungslücke.

8.2 Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Nachträgliche Ergänzungen und Änderungen sind nur wirksam, wenn die Schriftform eingehalten wird. Dies gilt auch für die nachträgliche Einigung über die Aufhebung der Schriftformpflicht.

8.3 Mit dieser Vereinbarung wird kein gesellschaftsrechtliches Verhältnis und kein Arbeitsverhältnis begründet.

8.4 Gerichtsstand ist Windhoek, Namibia. Diese Vereinbarung unterliegt dem namibischen Recht und in Übereinstimmung mit diesem werden und alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ausschließlich den zuständigen Gerichten in Windhoek, Namibia, vorgelegt.

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